Algemeine Geschäftsbedingungen
AGB

Stand: Januar 2021

von Elas kleine Farm, der Erlebnisbauernhof für KLEIN und groß

für Dienstleitungen und Produkte 

Inhaber: Daniela Teubert, Neudorfer Str. 17, 97450 Arnstein 

(nachfolgend „EkF“ genannt)

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, die Elas kleine Farm – der Erlebnisbauernhof für KLEIN und groß, Inhaber Daniela Teubert, Neudorfer Str. 17, 97450 Arnstein gegenüber dem Teilnehmer, Kunden oder Gast (im folgenden „Kunden“) erbringt.

§ 2 Vertragsgrundlagen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und gelten für sämtliche auf unserer Webseite (www.elaskleinefarm.de) aufgeführten Veranstaltungen, Dienstleistungen und Produkte.

Mit Zustandekommen des Vertrags erkennt der Kunde die AGBs an und stimmt deren Einhaltung zu. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Vertragspartner
    Vertragspartner ist auf der einen Seite Daniela Teubert von Elas kleine Farm, Neudorfer Str. 17, 97450 Arnstein-Neubesingen.
    Wenn Kunden alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Kunde unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
  2. Vertragsabschluss
    1. Die Darstellung der Produkte und Erlebnisse auf der Internetseite oder in den sozialen Medien stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Informationsquelle dar. Der Kunde kann unsere Produkte und Erlebnisse zunächst unverbindlich anfragen und uns seine Wünsche jederzeit vor seiner verbindlichen Bestellung bzw. Anmeldung äußern bzw. korrigieren, indem er uns dies telefonisch oder schriftlich (z.B. per E-Mail) mitteilt.
    2. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag (Anmeldung oder Bestellung) des Kunden und durch die Annahme durch EkF zustande. EkF steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. EkF speichert die Anmeldung bzw. Bestellung.
  3. Vertragsverhältnis
    Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Kunden und uns zustande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Nicht betroffen davon sind Veranstaltungen (wie z.B. das Ferienprogramm oder Jahreskurse), an denen Minderjährige ohne Aufsichtsperson oder gesetzlichen Vertreter teilnehmen.
    Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 3 Dienstleitungen und Produkte

  1. EkF bietet verschiedene Erlebnisse mit und ohne Tiere an für Kinder und Erwachsene, wie z.B. (Kinder-) Geburtstage, Ferienspaßtage, Ferienprojektwochen, Jahreskurse, Spielgruppen, Junggesellinnenabschiede, Naturführungen, Wanderungen, Workshops Teamevents, Familienfeste und andere besondere Veranstaltungen usw.
  2. Mit Alpakas bietet EkF z.B. Wanderungen, (Kinder-) Geburtstage, Fotoshootings, Junggessellinnenabschiede, Yoga oder Patenschaften an.
  3. Darüber hinaus ist ein Erwerb von Gutscheinen für sämtliche Veranstaltungen und Produkte möglich.
  4. Zusätzlich werden verschiedene Produkte bzw. Waren zum Kauf angeboten.
  5. Die aktuellen Produkt- und Erlebnisbeschreibungen sind auf der Webseite (www.elaskleinefarm.de) zu finden. EkF behält sich das Recht vor, diese Beschreibungen jederzeit anzupassen und bemüht sich diese Änderungen schnellstmöglich in allen Vertriebsmitteln zu übernehmen. Die auf der Webseite und anderen Medien angegebenen Bilder sind unverbindlich und beispielhaft. Sie dienen nur der Beschreibung.

§ 4 Zutritt

  1. Zutrittsvoraussetzungen
    Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.
  2. Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
    EkF ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§ 5 Sicherheit

  1. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. 
  2. Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Tieren erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Ausgenommen sind Veranstaltungen wie z.B. das Ferienprogramm, an dem Kinder ohne Eltern oder eine Aufsichtsperson teilnehmen. 
  3. Allergien und Krankheiten, die spezielle Kenntnisse und Massnahmen erfordern, müssen Daniela Teubert von Elas kleine Farm vorab mitgeteilt werden.
  4. Hunde sind auf unserem Gelände und bei sämtlichen Veranstaltungen nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit stören könnten.
  5. Bei Verletzungen oder Unfällen von Minderjährigen während Veranstaltungen ohne teilnehmende Eltern oder Aufsichtspersonen, werden die Eltern bzw. ein anderer gemeldeter Notfallkontakt umgehend informiert und müssen dafür Sorge tragen, dass das Kind zeitnah abgeholt wird.

§ 6 Füttern und Streicheln von Tieren

Das Füttern und Streicheln unserer Tiere ist den Besuchern nur im Rahmen einer vom Veranstalter begleiteten Veranstaltung gestattet.

§ 7 Anmeldung und Zeitrahmen 

  1. Die Teilnahme an Veranstaltungen hängt von deren Verfügbarkeit (freie Plätze) ab. Die Anmeldung kann über das Online Buchungssystem, telefonisch oder schriftlich per Email erfolgen. 
  2. Jede Anmeldung, die nicht ohnehin über ein Buchungssystem erfolgt, ist verbindlich. Die Teilnehmergebühr wird sofort fällig und muss spätestens 7 Tage nach Eingang der Anmeldung auf dem Konto eingegangen sein. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, behalten wir uns vor, den Platz an andere Interessenten zu vergeben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseingangs berücksichtigt. Mit Zahlung der Teilnehmergebühr erkennt der Kunde diese AGB an.
  3. Für Veranstaltungen wie z.B. Ferienfreizeiten, für die weitere Detailinfos abgefragt werden müssen, wird ein entsprechender Anmeldebogen zugesandt. Dieser muss ausgefüllt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung wieder bei EkF eingegangen sein.
  4. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch EkF zu ermöglichen, hat der Kunde EkF eine gegenüber der Anmeldung veränderte Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Kunde dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, kann die Veranstaltung nur nach vorheriger Zustimmung durch EkF stattfinden. Stimmt EkF zu, richtet sich die Abrechnung nach der erhöhten Teilnehmerzahl (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen und Kosten). Ein Anspruch des Kunden auf Zustimmung besteht nicht. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
  5. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginn verursacht durch den Kunden, so ist EkF berechtigt, dem Kunden sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
  6. Reservierte Termine stehen dem Kunden nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von EkF.
  7. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Veranstaltung dienen lediglich als Anhaltspunkt für den Zeitrahmen. Diese Zeitangaben sind unverbindlich und können je nach Teilnehmerzahl variieren. Bestimmte Veranstaltungen können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.

§ 8 Absage, Ausfall, Terminverschiebung

  1. Da sämtliche Veranstaltungen von EkF draußen in der Natur stattfinden, behalten wir uns das Recht vor, diese bei Gewitter, Gewittermeldungen, Sturm oder Regen auch kurzfristig abzusagen.  Sollte es einmal notwendig sein, eine Veranstaltung aufgrund dessen  abzubrechen, bieten wir einen Ersatztermin oder ggf. eine andere Variante, welchen von der ursprünglichen Leistungsbeschreibung abweichen kann, an.
  2. Auch behalten wir uns das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl bis 1 Woche vor dem Veranstaltungstermin abzusagen und ggf. Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit der Durchführenden, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Veranstaltung. In allen Fällen wird die bezahlte Gebühr unverzüglich zurückerstattet oder der Teilnehmer kann kostenfrei umbuchen.
  3. EkF übernimmt in solchen Fällen keinen Ersatz für Aufwendungen oder Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Absage oder erneuten Inanspruchnahme der Veranstaltung entstanden sind (z.B. Reisekosten, Unterkunft, Urlaub usw.)

§ 9 Erlebnisorientierte Angebote

  1. Um Müll zu vermeiden, stehen für sämtliche Veranstaltungen Teller, Gläser und Besteck zur Verfügung, welches sehr gerne genutzt werden darf. Sollten die Kunden selbst mitgebrachtes Einweggeschirr bevorzugen, ist dieses in mitgebrachten Mülltüten wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.
  2. Außerdem stehen bei sämtlichen Veranstaltungen kühle Getränke (wie z.B. Wasser, Apfelsaftschorle oder eine hausgemachte Limonade) für die Kunden bereit. Im Winter gerne auch mal ein hausgemachter wärmender Punsch.
  3. Für einige Veranstaltungen steht ein Kaffeevollautmat bereit aus dem sich der Kunde – gegen eine Spende – einen frischen Kaffee ziehen kann.
  4. Alpakayoga
    Für bequeme Kleidung und ggf. Sonnenschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Die Yoga-Ausrüstung wie Matte, Sitzkissen, Kissen und Decke sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen.  Jeder Teilnehmer muss bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. Erkrankungen oder eine bestehende Schwangerschaft mit der Anmeldung bekannt geben. Während der Yoga-Einheit gibt es Hinweise, ob die Asana ausgeführt werden darf und ggf. in welcher Abwandlung. Diese Hinweise sind für die Teilnehmer verbindlich. Bei ernsthaften Erkrankungen ist die Teilnahme grundsätzlich nur nach ausdrücklicher Genehmigung des behandelnden Arztes möglich.
    Im Yoga ist es wichtig zu jedem Zeitpunkt auf sich und seinen Körper zu achten und nur das zu tun, was diesem gut tut. Jeder Teilnehmer ist selbst für Verletzungen durch Überforderung des eigenen Körpers verantwortlich.
  1. Yoga, Kräuter & Alpaka
    Die Veranstaltung findet auch bei nicht optimalem Wetter statt.  Sollte es einmal notwendig sein, einen Programmpunkt abzubrechen, bieten wir eine andere Variante oder eine Änderung des ursprünglichen Ablaufplans an.
    Die Yoga-Einheiten werden dann in einen ausreichend großen Raum, in dem der vorgegebene Abstand zum Nächsten eingehalten werden kann, verlegt. Die Kräuterwanderung und den Spaziergang mit Alpakas wird selbst bei Regen durchgeführt.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

EkF haften nicht für Unfälle, die beim Aufenthalt auf dem Gelände, bei Veranstaltungen, bei der Herstellung des Mittagessens oder der Tätigkeiten während eines Workshops auftreten können. Auch für Körper- und Gesundheitsschäden wird keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer muss selbst entscheiden, ob seine physische und psychische Verfassung mit den Programmpunkten vereinbar ist. Es besteht keinerlei Pflicht an allen Programmpunkten teilzunehmen. Bitte ggf. vorab mit dem Arzt klären. 

§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an erlebnisorientierten Angeboten von EkF

  1. Die Teilnahme an erlebnisorientieren Angeboten bei EkF erfordert bestimmte persönlichen Voraussetzungen (z. B. Alter, Gesundheitszustand, Bekleidung, Schuhwerk). Diese Voraussetzungen ergeben sich aus den aktuellen Leistungsbeschreibungen der Veranstaltung oder einem entsprechenden Informationsschreiben. Nach erfolgter Buchung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen die Mindestvoraussetzungen erfüllen. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrags ist im Falle der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. 
  2. Die Teilnahme erfolgt mit festem Schuhwerk sowie wetterangepasster Kleidung, die schmutzig werden darf. Empfohlen werden sowohl lange Hosen sowie Sonnen- bzw. Regenschutz. Nach der Veranstaltung sollte der Körper, insbesondere bei Kindern, nach Insekten (z.B. Zecken) abgesucht werden.
  3. Wenn es Besonderheiten der Teilnehmer zu beachten gibt (Allergien, körperliche Einschränkungen usw.), die wir im Rahmen der Veranstaltung beachten müssen, muss EkF dies bereits mit der Anmeldung mitgeteilt und auch vor Beginn der Veranstaltung noch einmal darauf hingewiesen werden.
  4. Bei der Einweisung zu Beginn der Veranstaltung wird auf die Regeln am Hof hingewiesen und das Verhalten gegenüber der Tiere und der Umgang mit ihnen erklärt. Während der Veranstaltung ist dem Gruppenleiter folge zu leisten. Da es sich um Tiere handelt, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung bei Verletzungen oder Verunreinigungen durch die Tiere.
  5. Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch EkF nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, ist der sofortige Rücktritt vom Vertrag durch EkF gerechtfertigt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Teilzahlung des Teilnahmebeitrags.

§ 11 Stornierung, Ausschluss

Bei Stornierungen bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird keine Stornierungsgebühr fällig.

Bei Stornierung von 13 Tagen bis  5 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 50% Stornierungsgebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

Bei einer Stornierung ab 4 Tage vor dem Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag werden 100% Stornierungsgebühr fällig, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

Bleibt ein Kunde der Veranstaltung ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des Gesamtpreises fällig. Wird eine Veranstaltung seitens des Kunden, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die Veranstaltung dennoch berechnet.

Zudem behalten die Veranstalter sich vor, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit anderer Kunden oder unserer Tiere gefährden vom Programm ohne Kostenerstattung auszuschließen.

§ 12 Verlust von Gegenständen

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für abhanden gekommenes Eigentum der Teilnehmer. Für mitgeführtes Gepäck und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von den Veranstaltern erfolgt.

§ 13 Schadensmeldungen

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Geländes bei Daniela Teubert von Elas kleine Farm anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige, so entfallen jedwede Ansprüche den Veranstaltern gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 14 Fotografieren und Filmen

Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

§ 15 Gutscheine

Gutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.

§ 16 Widerrufsbelehrung

  1. Der Kunde hat zu beachten, dass ihm gemäß der Regelung des § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB für den Kauf bzw. die Buchung von erlebnisorientierten Veranstaltungen zu einem spezifischen Termin kein Widerrufsrecht nach §355 BGB zusteht. Der Kunde kann daher auf die Buchung einer erlebnisorientierten Veranstaltung gerichtete Willenserklärung nicht widerrufen.
  2. Der Kunde hat zu beachten, dass diese gesetzlichen Regelungen für den Erwerb von Gutscheinen und Waren auf dem Hof von EkF oder an Verkaufsständen keine Anwendung finden. In diesen Fällen besteht kein Widerrufsrecht.
  3. Sein Recht auf Widerruf, die Folgen eines Widerrufs sowie ein Muster-Widerrufsformular findet der Kunde auf www.elaskleinefarm.de/widerrufsbelehrung/

 § 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen erheben, verarbeiten und übermitteln wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn der Kunde hierzu gesondert eingewilligt hat. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die unter www.elaskleinefarm.de/datenschutzerklaerung/ jederzeit abrufbar ist.

§ 18 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Schriftform, Streitbeilegung, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

  1. Erfüllungs-, Zahlungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten der Sitz von EkF in Arnstein – Neubessingen
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber EkF abgibt, bedürfen der Schriftform (§ 126b BGB).
  4. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde hier findet https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. 
  5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen, ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahekommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.

§ 19 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

EkF behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gilt immer die aktuellste Form der AGB, die auf unserer Internetseite unter www.elaskleinefarm.de/AGB/ aufgerufen werden können, in der jeweiligen Fassung ohne, dass ein gesonderter Hinweis über eine Änderung erfolgt. 

§ 20 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Elas kleine Farm vorbehalten. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung.

Elas kleine Farm, Daniela Teubert, Neubessingen, im Januar 2021